Notfallvorsorge
Wer nicht mehr für sich selbst handeln kann, für den bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Immer mehr Menschen wollen diesen Fall der Hilflosigkeit nicht passiv erdulden, sondern bereits im Vorfeld aktiv planen. In den vergangenen Jahren ist das Recht der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu einem immer größeren Arbeitsbereich der Notare geworden.
Für viele Menschen ist das Thema, Notfallvorsorge, fast noch unangenehmer als das Sterben – geht es doch um eine Phase der Schwäche und der Abhängigkeit, mit der man sich nur äußerst ungern befassen möchte und die subjektiv nicht selten als entwürdigend begriffen wird.
Wir beraten Sie gerne
zu diesem immer wichtiger werdenden Element der persönlichen Notfallvorsorge für den „Tag X“ und formuliere mit Ihnen General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, damit der Betreuungsrichter nicht über Ihren Kopf hinweg eine
Entscheidung treffen muss, sondern eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten Ihren Wünschen entsprechend regelt – und wenn es im äußersten Fall sein muss, dass Sie in Würde sterben können.