Erbe und Vermögensnachfolge
Mit dem Tod befasst man sich nicht gerne. Deswegen wird auch oft das Verfassen einer letztwilligen Verfügung auf die lange Bank geschoben.
Aber gerade wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten oder wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine qualifizierte Beratung dringend anzuraten.
Wer soll mein Erbe werden
und wer nur ein Vermächtnis erhalten (und was bedeutet das konkret)? Soll ich schon zu Lebzeiten etwas auf meine Kinder oder Enkel übertragen? Welche Möglichkeiten habe ich und welche Grenzen setzt mir das Gesetz? Was ist zu berücksichtigen bei behinderten Abkömmlingen oder solchen, die überschuldet sind? Wie kann ich Streit unter meinen Nachkommen verhindern? Und völlig legitimerweise: Wie kann ich die Steuerlast minimieren? All das sind wichtige Fragen, die nicht selten über das Wohl und Wehe eines Unternehmens oder den Frieden in einer Familie entscheiden.
Wer vorausschaut, der geht diese Fragen rechtzeitig an – auch wenn der Tod ein Thema ist, mit dem sich die wenigsten beschäftigen wollen. Als Notar (und ehemaliger Nachlassrichter) bin ich Experte auf dem Gebiet des Erbrechts. Nutzen Sie dieses Wissen und lassen Sie sich kompetent beraten, damit Sie Ihrem letzten Willen im Zuge einer vorausschauenden Nachlassplanung Geltung verschaffen können. Übrigens:
Ein eröffnetes notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen und so den Erben viel Geld sparen!
Typische Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind für den Notar:
Testamente und Erbverträge
Erb-, Zuwendungs- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Nachfolgeplanung bei Unternehmen
Hofübergabeverträge
Vorweggenommene Erbfolge/Übergaben/Schenkungen
Vermächtniserfüllung
Erbscheinsanträge
Erbschaftsausschlagungen