Ehe, Partnerschaft und Familienrecht
Der Gang vor den Altar zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Gerade in Anbetracht dieser Wichtigkeit sollte die Zukunft einer Ehe geplant und geregelt sein. In vielen Bereichen des Familienrechts bedürfen rechtlich relevante Erklärungen der notariellen Beurkundung. Oft geht es um Handlungen von einschneidendem Charakter für das Familiensystem oder um Entscheidungen zu grundlegenden Statusfragen.
Aber auch die neutrale und unparteiische Beratung von eventuell rechtlich unterlegenen Beteiligten ist der Grund, warum der Gesetzgeber vielfach den Notar einschaltet.
Als Notare sind wir vor allem mit folgenden Rechtsgeschäften im Familienrecht befasst:
Ehebedingte Übertragungen
Eheverträge (Güterstand)
Unterhaltsvereinbarungen
Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
Scheidungs(folge)vereinbarungen
Rechtswahl
Adoptionsanträge
Erklärungen zu Vaterschaftsanerkennungen, elterlicher Sorge und Umgangsvereinbarungen
Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften